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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma DOROK Glas- und Gebäudereinigung

1. Vertrag

1.1 Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine mündliche oder schriftliche (Telefonat oder per Email gültig) Auftragserteilung vorliegt und beide Parteien sich über die Modalitäten geeinigt haben.

1.2 Der Auftraggeber anerkennt die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Änderungen bedürfen  der schriftlichen Zustimmung der Firma DOROK Glas- und Gebäudereinigung.

1.3 Die Firma DOROK Glas- und Gebäudereinigung darf die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern, ohne dass die bestehenden Vertragspartner besonders informiert werden müssen.

1.4 Änderungen, die die Vertragspartner betreffen, werden diesem schriftlich mitgeteilt.

2. Pflichten (DOROK Glas- und Gebäudereinigung)

2.1 Die Firma DOROK Glas- und Gebäudereinigung verpflichtet sich, die mit dem Kunden                vereinbarten Leistungen vollständig zur Zufriedenheit des Kunden zu erbringen. Für Schäden,          die von Mitarbeitern der Firma DOROK Glas- und Gebäudereinigung verursacht werden haftet die Firma DOROK Glas- und Gebäudereinigung.

2.2 Die Firma DOROK Glas- und Gebäudereinigung haftet ausschliesslich für die mit dem Kunden    vereinbarte Leistung. Für Schäden, Störungen, Verspätungen, Unterbrechung oder Abbruch            der Arbeiten, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht werden, trägt die Firma                DOROK Glas- und Gebäudereinigung keine Haftung.

2.3 Die Firma DOROK Glas- und Gebäudereinigung kann jederzeit die Arbeiten stoppen oder von    einem Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund von störenden Ereignissen durch Dritte oder im Falle höherer Gewalt die Arbeit nicht zufriedenstellend ausgeführt werden kann.

3. Pflichten (Vertragspartner)

3.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche zur Erbringung der vereinbarten Leistung          erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, spätestens 48 Stunden vor Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen.

 

3.2 Kommt der Vertragspartner dieser Aufforderung nicht nach und entstehen dadurch                      Verzögerungen, Nachteile oder sogar Nichterfüllung der zu erbringenden Leistung durch die Firma DOROK Glas- und Gebäudereinigung, haftet der Vertragspartner für die Nichteinhaltung des Vertrages.

 

3.3 Die Firma DOROK Glas- und Gebäudereinigung ist in diesem Fall berechtigt eine entsprechende Aufwandsentschädigung  der bisher angefallenen Kosten zu verrechnen.

3.4 Sollte durch die Leistungserbringung von der Firma DOROK Glas- und Gebäudereinigung in irgendeiner Weise geltendes Recht verletzt werden, oder sich für den Vertragspartner Nachteile durch die Leistung ergeben, haftet allein der Vertragspartner.

4. Gewährleistung

4.1 Die durch die Firma DOROK Glas- und Gebäudereinigung erbrachten Leistungen sind vom        Vertragspartner unmittelbar nach erbrachter Leistung, spätestens jedoch nach 24 Stunden                sorgfältig zu prüfen. Etwaige Mängel sind sofort innerhalb von 3 Tagen schriftlich nach Auftragsende zu melden.

 

4.2 Mögliche Mängel oder Fehler der Leistungserbringung werden von der Firma DOROK Glas-        und Gebäudereinigung entweder durch gemeinsam vereinbarte Nachbesserung innerhalb                einer vereinbarten Zeit erledigt oder aufgrund der Leistungsminderung entsprechend kostenmässig berücksichtigt.

4.3 Die Gewährleistung der Firma DOROK Glas- und Gebäudereinigung entfällt, wenn der Vertragspartner die von der Firma DOROK Glas- und Gebäudereinigung erbrachte Leistung inklusiv möglich gelieferter Ware verändert, umgestaltet oder beschädigt.

5. Verrechnung der Dienstleistung

5.1 Die von der Firma DOROK Glas- und Gebäudereinigung erbrachten Leistungen sind entsprechend der im Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen zu bezahlen. Es gibt keine            Skontoabzüge.

5.2 Mögliche Mehraufwendungen, die während der Leistungserbringung notwendig werden und die dem Vertragspartner mitgeteilt und von ihm genehmigt wurden, sind entsprechend der Vertragsbedingungen möglich.

5.3 Für Zusatzleistungen wird der momentan gegenwärtige Stundensatz je Leistungsart verrechnet.  Dieser Satz kann bei der Firma DOROK Glas- und Gebäudereinigung jederzeit angefragt werden.

6. Zahlungsfristen

6.1 Sollten die Zahlungsfristen nicht vertraglich geregelt sein gilt:

"Zahlung netto innerhalb 10 Tage nach Auftragsende oder Rechnungsdatum".

7. Mahngebühren / Betreibung

7.1 Vom 1.-5. Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist entfallen erste Mahngebühren i. H. v. 5% des  Gesamtbetrages oder mindesten 50.00 Fr.

 

7.2 Vom 6.-10. Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist entfallen zweite Mahngebühren i. H. v. 10% des

Gesamtbetrages oder mindestens 100.00 Fr.

 

7.3 Nach Ablauf der zwei Mahnfristen ist die Firma DOROK Glas- und Gebäudereinigung in der Lage direkte Betreibungen einzuleiten.

8. Kündigung

8.1 Ein Auftrag kann grundsätzlich innerhalb von 5 Tagen nach Auftragserteilung mit                          eingeschriebenem Brief oder per Email gekündigt werden.

8.2 Wird der Auftrag nach dieser Frist gekündigt, bezahlt der Vertragspartner der Firma DOROK      Glas- und Gebäudereinigung 40% des Auftragsvolumens.

8.3 Aufträge, die innerhalb von weniger als 5 Tagen auszuführen sind können nicht gekündigt          werden es sei denn, die Leistungserbringung kann ohne Beeinflussung der Firma DOROK Glas- und Gebäudereinigung nicht mehr erbracht werden.

8.4 Besteht ein längerfristiger Vertrag für fortlaufende, turnusmässige Leistungen kann dieser            jederzeit zum Ende des ablaufenden Jahres mit Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden es sein denn, es sei denn, beide Vertagspartner haben eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen, welche vertraglich festgehalten ist.

8.5 Eine Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. 

Die Kündigung befreit die Vertagspartner nicht von den zu erbringenden Leistungen oder Zahlungen innerhalb der vereinbarten Vertragszeit.

9. Gerichtsstand

9.1 Gerichtsstand der Firma DOROK Glas- und Gebäudereingung ist St. Gallen. Die Firma DOROK  Glas- und Gebäudereinigung kann jedoch ihre ANsprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Vertragspartners geltend machen. Ein möglicher ausschliesslicher Gerichtsstand bleibt unberührt. Es gilt das Schweizerische Recht.

9.2 Alternative Streitbeilegung gemäss Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG.

Azmoos, 01.05.2019 - Gültigkeit bis auf Widerruf

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